Strafrecht

Seit 1986 verteidige ich vorwiegend Personen, die wegen mittlerer bis schwerer Straftaten angeklagt sind.

Als ehemaliger Polizist ist mir die Arbeitsweise auch der sog. „Gegenseite“ gut bekannt. Insbesondere die Schwachpunkte der Ermittlungstätigkeit bietet daher aus meiner Sicht immer wieder einen guten Ansatz, die Verteidigung erfolgreich aufzubauen.

Sofern man wegen einer Straftat belangt wird, kann ich aus Erfahrung nur davon abraten, sich selbst und ohne Rechtsanwalt zu verteidigen. Bei einigen Straftaten, den sogenannten Pflichtverteidigungsdelikten, ist die „Selbstverteidigung“ sogar ausgeschlossen.

Es ist meist günstig, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, da auch beim schuldigen Täter ein minderes Strafmaß zu erwarten ist, sofern die Angelegenheit richtig vorbereitet wird.

Um so mehr ist ein Rechtsanwalt erforderlich, sofern Sie unschuldig sind und mit der Sanktion des Staates dennoch zu rechnen haben, weil Indizien gegen Sie sprechen.

Im einen wie im anderen Fall ist die Vorbereitung der Hauptverhandlung aus meiner Sicht das Wichtigste im Rahmen einer Verteidigung. Durch geschickte Vorbereitungshandlungen und auch Gespräche mit der Staatsanwaltschaft lässt es sich gegebenenfalls im Vorfeld bereits verhindern, dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Gerne können Sie mir Ihr Anliegen schildern und dieses vorbesprechen. Hierfür stehe ich zu Ihrer Verfügung.