Verkehrsrecht

Der Bereich des Verkehrsrechts ist sehr komplex und vielschichtig.

Es handelt sich insbesondere um Probleme im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Wenn Sie nicht schuld sind:

In diesem Falle ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, denn Ihnen stehen Schadensersatzansprüche zu.

Wenn sie diese Ansprüche nicht oder zu niedrig einfordern, verzichten Sie – meist zu Gunsten einer Versicherung – auf Geld, das Ihnen zusteht.

Immer wieder versuchen die Versicherungen durch Hinweise auf preisgünstigere Werkstätten Ihren Anspruch zu mindern.

Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Schaden entsprechend eines Gutachtens reguliert wird. Den Sachverständigen dürfen – von Ausnahmen abgesehen – in aller Regel Sie wählen.
Einzelheiten hierzu bedürfen der Erörterung.

Sie haben ebenfalls Anspruch auf Nutzungsentschädigung beziehungsweise einen Mietwagen, gleichgültig, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren oder nicht.

Hinzu kommen mögliche Ansprüche auf Wertminderung, Schmerzensgeld und entgangenen Gewinn.

Gerade wenn Sie nach einem Verkehrsunfall verletzt sind, ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Es sind Arztberichte einzuholen, das Schmerzensgeld muss beziffert werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird Ihre Schmerzensgeldansprüche entsprechend der gängigen Rechtssprechung beziffern können.

Sofern Sie schwer verletzt und nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, kann hier ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. Oft ist dieser höher als das zu erwartende Schmerzensgeld, was oft übersehen wird.

Wenn Sie schuld sind:

Sie sind schuld am Verkehrsunfall. Eine Beratung ist auf jeden Fall empfehlenswert. Dies gerade dann, wenn Sie sich unsicher sind.

Nicht selten ist es so, dass zumindest die Betriebsgefahr, beim Gegner geltend gemacht werden kann. Das hat dann oftmals zur Folge, dass 25 bis 30 % Ihres eigenen Schadens beim Gegner geltend gemacht werden können, sofern der Unfall für den Unfallgegner nicht gänzlich unabwendbar war.

Die Fallgestaltungen sind sehr variantenreich, so dass eine Beurteilung von Fall zu Fall unterschiedlich ist.

Gerne stehe ich für ein Erstgespräch zu Ihrer Verfügung.