Familienrecht

Immer wieder kommt es zu Fragen und Auseinandersetzungen, wenn eine Ehe auseinander geht. Auch wenn die Parteien sich anfangs noch einig sind, so ergeben sich die ersten Probleme meist unerwartet und schnell, insbesondere wenn ein Ehegatte zwischenzeitlich einen neuen Lebenspartner gefunden hat.

Meine Hauptaufgabe sehe ich darin, Eheleute bereits dann zu beraten, wenn sie sich zu einer Trennung entschließen. So kann bereits in diesem Anfangsstadium vermieden werden, dass es zu folgereichen Fehlern kommt, die dann nicht oder nur unter erheblichen Anstrengungen korrigiert werden können.

Zum Bereich des Familienrechts gehören insbesondere das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Hausratverteilungsverfahren, der Zugewinnausgleichsansprüche, der Versorgungsausgleich und vieles mehr. Werden hier Fehler gemacht werden, wirkt sich das nicht nur finanziell aus, sondern insbesondere auch psychisch, denn gerade wenn Kinder mit betroffen sind, sollte mit Bedacht vorgegangen werden.

Bei einer unstreitigen Ehescheidung können Sie erhebliche Kosten sparen, da nur ein Rechtsanwalt erforderlich ist.

Sofern Sie kein eigenes Einkommen haben oder nur ein geringes Einkommen, besteht die Möglichkeit, dass ich für Sie Prozesskostenhilfe beantrage. Sofern dieser Antrag bewilligt wird, werden die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten vom Staat getragen. Sofern eine solche Vorgehensweise für Sie in Frage kommt, bitte ich, um Nachricht. Ich werde Ihnen alsdann ein Prozesskostenhilfeformular online übersenden.

Gleichfalls stehen mein Büro, aber auch ich Ihnen telefonisch unterstützend zur Seite.
Gerne können Sie allerdings auch einen Termin mit mir vereinbaren.