Seit 1986 verteidige ich mittlere bis schwere Taten. Es ist oft erforderlich, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen, da auch beim schuldigen Täter ein minderes Strafmaß zu erwarten ist, sofern die Angelegenheit richtig vorbereitet wird. Dafür stehe ich bereit.
Um so mehr ist ein Rechtsanwalt erforderlich, sofern Sie unschuldig sind und mit Sanktion des Staates dennoch zu rechnen haben, weil Indizien gegen Sie sprechen.
Rufen Sie mich bitte an.